Infolge der Widerspruchslösung ist grundsätzlich jede Person Organspenderin beziehungsweise Organspender, es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor. Dabei bleibt das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen uneingeschränkt gewahrt. „Wir brauchen die gesetzliche Regelung der Widerspruchslösung, um eine deutliche Verbesserung der Organspendensituation zu erreichen: Organspende wird somit zum grundsätzlichen Normalfall“, so Hoch. Da sich in Umfragen stabil mehr als 80 Prozent der Bevölkerung positiv zur Organspende äußerten, entspräche diese Lösung auch der Lebenswirklichkeit.
Clemens Hoch spricht sich zudem dafür aus, die Diskussion über Organspenden in Deutschland um die sogenannte DCD-Spende („Donation after Circulatory Death“ – Organspende nach Herz-Kreislauf-Stillstand bzw. Herztod) zu erweitern. „Viele europäische Länder sind da weiter als wir und haben mit diesem Verfahren bereits zusätzliche Organspenden ermöglicht. Wir müssen wissen, unter welchen medizinischen, ethischen und rechtlichen Voraussetzungen die DCD-Spende verantwortungsvoll eingeführt werden kann, wenn wir mehr schwerkranken Menschen auf den Wartelisten eine Chance auf ein lebensrettendes Organ geben und zugleich höchste Standards beim Schutz von Patientinnen und Patienten sicherstellen wollen“, fordert der Minister.
Die Wartezeiten auf ein Organ sind viel zu lang. In Deutschland stehen knapp 8.300 Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten für eine Transplantation. Zu viele Patientinnen und Patienten sterben auf der Warteliste.