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Gesundheitsminister Clemens Hoch: Neue gesetzliche Chance zur Widerspruchslösung endlich nutzen und Möglichkeit der Organspende nach Herztod prüfen

Mehrere Abgeordnete unterschiedlicher Bundestagsparteien wollen mit einem Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung die Organspende in Deutschland neu regeln. Gesundheitsminister Clemens Hoch unterstützt diese Initiative ausdrücklich und hofft auf eine breite Mehrheit im Deutschen Bundestag. „Die Widerspruchslösung muss endlich gesetzlich verankert werden. Sie stellt einen fairen, solidarischen und verantwortungsvollen Weg dar, um mehr Menschen eine lebensrettende Organspende zu ermöglichen. Wer keinen Widerspruch gegen eine Organentnahme nach dem Tod einlegt, kann im Ernstfall dazu beitragen, anderen Menschen das Leben zu retten oder ihnen neue Lebensqualität zu schenken. Für viele Patientinnen und Patienten, die dringend auf ein Spenderorgan warten, bedeutet dies weit mehr als nur eine medizinische Behandlung – es bedeutet Hoffnung auf Zukunft und auf ein selbstbestimmtes und gesundes Leben. Deshalb sollte der Bund diese Chance entschlossen ergreifen und endlich eine klare gesetzliche Regelung schaffen“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch.

Infolge der Widerspruchslösung ist grundsätzlich jede Person Organspenderin beziehungsweise Organspender, es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor. Dabei bleibt das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen uneingeschränkt gewahrt. „Wir brauchen die gesetzliche Regelung der Widerspruchslösung, um eine deutliche Verbesserung der Organspendensituation zu erreichen: Organspende wird somit zum grundsätzlichen Normalfall“, so Hoch. Da sich in Umfragen stabil mehr als 80 Prozent der Bevölkerung positiv zur Organspende äußerten, entspräche diese Lösung auch der Lebenswirklichkeit. 

Clemens Hoch spricht sich zudem dafür aus, die Diskussion über Organspenden in Deutschland um die sogenannte DCD-Spende („Donation after Circulatory Death“ – Organspende nach Herz-Kreislauf-Stillstand bzw. Herztod) zu erweitern. „Viele europäische Länder sind da weiter als wir und haben mit diesem Verfahren bereits zusätzliche Organspenden ermöglicht. Wir müssen wissen, unter welchen medizinischen, ethischen und rechtlichen Voraussetzungen die DCD-Spende verantwortungsvoll eingeführt werden kann, wenn wir mehr schwerkranken Menschen auf den Wartelisten eine Chance auf ein lebensrettendes Organ geben und zugleich höchste Standards beim Schutz von Patientinnen und Patienten sicherstellen wollen“, fordert der Minister.

Die Wartezeiten auf ein Organ sind viel zu lang. In Deutschland stehen knapp 8.300 Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten für eine Transplantation. Zu viele Patientinnen und Patienten sterben auf der Warteliste.

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