Hoch kritisiert zudem die weitreichenden Belastungen für die Versicherten, die eigentlich entlastet werden sollen, hier insbesondere die Leistungskürzungen beim Zahnersatz, die zu Lasten der kranken Menschen gehen und dem Solidargedanken zuwiderlaufen. Kurzsichtig sei die vorgesehene außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Auch bei Anpassung der Versicherungspflichtgrenze könne diese dazu führen, dass gerade Versicherten, die heute einen hohen Finanzierungsbeitrag für das Solidarsystem leisten, die Gesetzliche Krankenversicherung verlassen. Zugleich betont Hoch die Bedeutung ambulanter Strukturen: Bei der Begrenzung von Ausgabenzuwächsen müsse man sich sehr genau mögliche negative Folgen anschauen. So dürften Hochschulambulanzen auf keinen Fall geschwächt werden – sie sind Rückgrat von Versorgung und Innovation.“
Als positiv bewertet Clemens Hoch die Entscheidung des Bundeskabinetts, keine Kürzungen beim Krankengeld vorzunehmen. Hoch hatte zuletzt die Überlegungen der Bundesregierung dazu scharf kritisiert. „Keine Einschnitte im Krankheitsfall ist der richtige Weg. Alles Andere wäre sozialpolitisch falsch gewesen und hätte die Grundfeste der Solidargemeinschaft untergraben. Wer krank ist, wird sich weiterhin auch ohne Angst vor weiteren finanziellen Einbußen auskurieren können“, sagt Hoch.
Auch die Einführung der Zuckersteuer begrüßt der Minister: „Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für mehr Prävention und gesundheitliche Chancengleichheit in unserem Land. Mit der Zuckersteuer wird der Schutz insbesondere von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Diese Maßnahme wird langfristig zu einer spürbaren Verbesserung der öffentlichen Gesundheit beitragen.“ Die Zuckersteuer soll ab dem Jahr 2028 gelten. Die Kürzungen bei Früherkennung und Prävention lehnt Minister Hoch in diesem Zusammenhang entschieden ab: „Wir alle müssten noch viel mehr in Vorsorge und Prävention investieren – da setzt beispielsweise das nur noch anlassbezogen vorgesehene Hautkrebsscreening falsche Signale. Die Bundesministerin will auf diese Weise rund 250 Millionen Euro einsparen. Tritt später Krebs auf und ist dann schwieriger zu behandeln, wird es um ein Vielfaches teurer“, mahnt Hoch. Er will die Vorschläge der Bundesregierung im weiteren Verfahren konstruktiv, aber klar nachschärfen.
Kritik übt Gesundheitsminister Hoch auch an den geplanten Änderungen im Bereich der Organspende: „Die Abschaffung der zusätzlichen Vergütung für die ärztliche Organspendeberatung kommt für uns nicht infrage. Hier geht es um Menschenleben – das ist keine Stellschraube für kurzfristige Einsparungen.“ Auch bei der Versorgung mit Arzneimitteln und Apotheken mahnt Hoch zur Vorsicht: „Rheinland-Pfalz ist Pharmastandort. Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen statt kurzfristiger Sparmaßnahmen. Eine Erhöhung des Apothekenabschlags lehnen wir ab, solange die Umsetzung der vereinbarten Erhöhung des Packungsfixums in der Schwebe ist“, so der Minister.