| Reform des BAföG

Wissenschaftsminister Clemens Hoch begrüßt mehr Bildungsgerechtigkeit und bedauert Verzögerungen

Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform des BAföG geeinigt. Viele der im Koalitionsvertrag vereinbarten Neuerungen sollen kommen – allerdings ein Semester später als ursprünglich geplant. „Dass die BAföG-Reform nun auf den Weg gebracht wird, ist zunächst eine gute Nachricht für Studierende und alle, die künftig ein Studium aufnehmen möchten. Die schrittweise Anhebung der Bedarfssätze, die höhere Wohnkostenpauschale und die regelmäßige Anpassung der Freibeträge sind wichtige Verbesserungen, die das BAföG wieder näher an die Lebenswirklichkeit junger Menschen heranführen und den Kreis der Förderberechtigten erweitern werden“, bewertet Wissenschaftsminister Clemens Hoch die Berliner Ergebnisse.

Bedauerlich sei, dass sich ein wesentlicher Teil der Reform verzögert. Einige Änderungen waren zunächst für das Wintersemester 2026/2027 geplant und verschieben sich nun um mindestens ein Semester. „Gerade Studierende, die auf das BAföG angewiesen sind, spüren die gestiegenen Lebenshaltungs- und Wohnkosten. Für sie zählt jeder Monat, in dem die angekündigten Verbesserungen noch nicht greifen“, so Hoch. Daher sei jetzt wichtig, schnell Klarheit zu schaffen. Das Gesetz müsse zügig beschlossen werden, damit Studierende Planungssicherheit erlangten und die Reform ohne weitere Verzögerungen umgesetzt werden könne.

„Insgesamt ist die Reform ein wichtiges Signal für mehr Bildungsgerechtigkeit. Ein starkes BAföG ist und bleibt das zentrale Instrument, um jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft den Weg in Studium und Ausbildung zu ermöglichen. Wer in die Ausbildung der Fachkräfte von morgen investiert, investiert in die Zukunft unseres Landes; umso wichtiger, dass die angekündigten Verbesserungen schnell Realität werden“, sagt Clemens Hoch.

Die geplante BAföG-Reform bringt schrittweise höhere Leistungen und soll zugleich dafür sorgen, dass künftig wieder mehr Studierende und Schülerinnen und Schüler Anspruch auf die Ausbildungsförderung haben. Allerdings wird ein Teil der Reform später umgesetzt als ursprünglich angekündigt. So steigt die Wohnkostenpauschale für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, erst zum Sommersemester 2027 von derzeit 380 auf 440 Euro pro Monat. Ursprünglich war die Erhöhung bereits zum Wintersemester 2026/27 vorgesehen.

Auch der Grundbedarf wird in mehreren Schritten angehoben: Er steigt von derzeit 475 Euro zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und soll zum Sommersemester 2029 schließlich 563 Euro erreichen. Damit würde er das heutige Niveau der Grundsicherung erreichen. Künftig ist außerdem vorgesehen, die BAföG-Sätze regelmäßig zu überprüfen und an die Entwicklung der Grundsicherung anzupassen. 

Um den Kreis der Förderberechtigten zu erweitern, werden die Einkommensfreibeträge – etwa für das Einkommen der Eltern – ab Sommer 2028 beziehungsweise dem Wintersemester 2028/29 jährlich automatisch um 1,5 Prozent erhöht. Dadurch soll verhindert werden, dass durch Inflation und steigende Löhne immer weniger junge Menschen BAföG erhalten. Darüber hinaus soll die Antragstellung weiter vereinfacht und stärker digitalisiert werden.

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