
Bestattung von im Ausland gefallenen Soldatinnen und Soldaten
Das novellierte Bestattungsgesetz berücksichtigt die besondere Situation der in Rheinland-Pfalz stationierten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Die neuen Regelungen ermöglichen eine angemessene Würdigung jener Angehörigen der Bundeswehr, die im Auslandseinsatz ihr Leben verloren haben.

Unter bestimmten Voraussetzungen können im Auslandseinsatz verstorbene Bundeswehrangehörige in einem Ehrengrab dauerhaft bestattet werden. Das bedeutet, dass die festgelegte Mindestruhezeit von 15 Jahren hier keine Anwendung findet und die Friedhofsträger stattdessen ein ewiges Ruherecht gewähren. Das Grab darf somit nicht wieder neu belegt werden. Diese Regelung wurde ursprünglich für gefallene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr eingeführt. Die Landesregierung übernimmt künftig die dauerhafte Finanzierung, sofern die gesetzlich geregelten Voraussetzungen vorliegen.
Hier können Sie folgende Dateien herunterladen:
- Die Totenfürsorgeverfügung
- Die FAQs zum neuen Bestattungsgesetz
- Das neue Bestattungsgesetz BestG
- Die Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes zum neuen Bestattungsgestz BestGDVO



