Ausbildungsförderbetrag
Förderung von Ausbildungsstätten
Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) fördert im Rahmen der Regelungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) sowie des Landeskrankenhausgesetzes (LKG) Investitionskosten der rheinland-pfälzischen Ausbildungsstätten gemäß § 2 Nr. 1a KHG.
Die Förderung erfolgt in Form eines festen Betrags pro besetztem Ausbildungsplatz, der Krankenhäusern gewährt wird, die eine entsprechende, staatlich anerkannte Ausbildungsstätte betreiben. Die Förderung erfolgt jährlich im Rahmen des Krankenhausinvestitionsprogramm.
Mit Einführung des Ausbildungsförderbetrags wird die Förderung von Mietkosten sowie von Kosten für einzelne Investitionsmaßnahmen abgelöst. Die Förderung dient der effizienten Investitionskostenförderung der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen und dem Bürokratieabbau. Ihr Zweck ist der Auf- und Ausbau einer modernen Infrastruktur zur Ausbildung des Fachpersonals in den Gesundheitsfachberufen.
Bitte beachten Sie unsere Orientierungshilfe zum Antragsverfahren.
Antragsstellung 2026
Anders als im Vorjahr wird das Antragsverfahren 2026 vollständig digital durchgeführt. Hierfür wird das Portal „GeRDa“ (Gesundheits-Ressourcen-Datenbank) genutzt. Die bis zum 31.12.2025 besetzten Ausbildungsplätze sind bis zum 15. Oktober 2026 zu melden. Die Antragstellung über GeRDa wird ab dem 1. September 2026 möglich sein.
Das Antragsverfahren gestaltet sich wie folgt:
Zunächst müssen für jedes Krankenhaus zwei Nutzergruppen vergeben werden:
- „AFB_Benutzer“
- „AFB_Zeichnugsberechtigter“
Hierbei füllt der „AFB_Benutzer“ den Antrag aus und erfasst alle notwendigen Daten.
Der „AFB_Zeichnugsberechtigter“ prüft die Daten und übermittelt den Antrag abschließend an das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit (MWWG). Zudem muss der „AFB_Zeichnugsberechtigter“ befugt sein, das Krankenhaus gegenüber dem Land zu vertreten und über eine entsprechende Zeichnungsvollmacht verfügen.
Bitte beachten Sie, dass für jede Nutzergruppe maximal drei Nutzer an das IDG gemeldet werden können. Hierbei sind jeweils der Vor- und Nachname sowie die E-Mail-Adresse anzugeben.
Die Meldung erfolgt an support(at)idg-rlp.de
Bitte beachten sie hierzu auch die Informationen aus unserem Rundschreiben vom 11. August 2026.
Tobias Schmitt
Tel: 06131 / 16-5336
E-Mail: Tobias.Schmitt(at)mwg.rlp.de
Jörg Theobald
Tel: 06131 / 16-5333
E-Mail: Joerg.Theobald(at)mwg.rlp.de