
Informationen zur Landarztquote, Landkinderarztquote und ÖGD-Quote in Rheinland-Pfalz
Mit der Landarztquote, der Landkinderarztquote und der ÖGD-Quote setzt die Landesregierung einen weiteren starken Hebel an, um die medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz auch langfristig flächendeckend zu sichern. Einfach ausgedrückt: Eine Art Überholspur bei der Studienplatzvergabe für angehende Landärztinnen und Landärzte, Landkinderärztinnen und Landkinderärzte sowie Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst
Das Landesgesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichem Bedarf in Rheinland-Pfalz reserviert Studienplätze für Studienbewerberinnen und -bewerber, die ein besonderes Interesse für die Fachrichtungen der Allgemeinmedizin oder Kinder- und Jugendmedizin und des öffentlichen Gesundheitswesens hegen. Beim Auswahlverfahren wird hier besonders viel Wert auf die persönliche Eignung gelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich vor Antritt ihres Medizinstudiums, im Anschluss daran eine Facharztweiterbildung in Allgemeinmedizin oder Kinder- und Jugendmedizin zu wählen und zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt oder als Kinderärztin oder Kinderarzt in ländlicheren Regionen von Rheinland-Pfalz tätig zu sein.
Eine solche Quotenreglung gibt es auch für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Sie soll den Nachwuchs im Bereich der Gesundheitsämter sicherstellen. Denn die Gesundheitsämter sind jene Institutionen, die die medizinische Vorsorge der Bevölkerung tragen und in gesundheitlichen Krisensituationen unterstützen. Die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich, vor Antritt des Medizinstudiums, im Anschluss eine Facharztweiterbildung im ÖGD zu absolvieren und anschließend mindestens zehn Jahre im ÖGD in einem von einer medizinischen Unterversorgung bedrohten Landkreis tätig zu werden.
Das Verfahren sieht vor, dass interessierte Bewerberinnen und Bewerber über das Bewerbungsportal Angaben zu den einschlägigen Auswahlkriterien machen und ihre entsprechenden Bewerbungsunterlagen hochladen. Nach Abschluss der Bewerbungsphase erfolgt eine Vorauswahl auf der Basis des Ergebnisses eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests, relevanter Berufserfahrung oder einschlägiger ehrenamtlicher oder praktischer Tätigkeit sowie der in der Hochschulzugangsberechtigung ausgewiesenen Qualifikation. Daraufhin folgen Auswahlgespräche mit doppelt so vielen Interessentinnen und Interessenten, wie Plätze zu vergeben sind. Und schließlich erhalten die so ermittelten besten Bewerberinnen und Bewerber einen Zuschlag.
Zuständige Stelle ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung: https://lsjv.rlp.de/themen/gesundheit/gesundheitliche-versorgung/ambulante-aerztliche-versorgung